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Die private Krankenversicherung


Die private Krankenversicherung erhebt im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV, nicht private Krankenversicherung) risikoäquivalentere Versicherungsprämien. Das bedeutet, der Versicherer verlangt von dem Versicherten einen Beitrag, der dem zu versicherten Risiko entspricht, also geschlechts- und altersabhängig, aber auch abhängig vom Gesundheitszustand bei Beginn der Versicherung. Hat der Antragsteller eher leichte Vorerkrankungen (z.B. Übergewicht, erhöhter Blutdruck), dann kommt ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluß in Betracht, der auf den Kostenverlauf einer Vergleichsgruppe abzielt. Hat der Antragsteller eher schwere oder unberechenbare Vorerkrankungen (für die keine genügend große Vergleichsgruppe existiert), dann wird der Antrag auf private Krankenversicherung in der Regel abgelehnt.


Private Krankenversicherung - Berechnung


Entsprechend dem versicherungsmathematischen Grundsatz des individuell risikogerechten Beitrages muss im Gegensatz zur GKV in der private Krankenversicherung jedes Familienmitglied mit eigenem Beitrag versichert werden, es gibt keine beitragsfreie Familienversicherung. Dafür gibt es aber auch keine vergleichbare Kostenexplosion durch eine hohe Arbeitslosigkeit, oder andere Einnahmereduktionen der GKV. Man muß beachten, dass in der Privaten Krankenversicherung (auch PKV) eine nicht einseitig vom Versicherer änderbare zivilrechtliche Vertragsbindung besteht. In der gesetzlichen Krankenkasse dagegen kann der Gesetzgeber die Leistungen beliebig reduzieren. Beitragserhöhungen finden dann insbesondere durch Leistungsausschlüsse (aktuell: Brille, Praxisgebühr, Ausschluss rezeptfreier Medikamente) statt. Gleichzeitig nimmt der Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse (nicht private Krankenversicherung) am technischen Fortschritt teil (z.B. technische Hilfsmittel). In der privaten Krankenversichung sind technische Neuerungen durch den Vertrag häufig nicht abgedeckt (Verträge laufen teilweise 40 bis 50 Jahre, also z.B. 41 Jahre, 42 Jahre, 43 Jahre, 44 Jahre, 45 Jahre usw.).

Grundsätzlich steigen die Kosten im Gesundheitssystem. Die private Krankenversicherung ist durch Alterungsrückstellungen, gesetzlichen Zuschlag, Standardtarif und Vertragsfreiheit (Selektion großenteils gesunder Versicherter) prinzipiell besser auf den demographischen Wandel vorbereitet als die GKV. Solange jedoch Leistungen im geringerem Maße eingeschränkt werden als bei der gesetzlichen Versicherung (nicht private Krankenversicherung = PKV) steigen die Beiträge bedingt durch den medizinischen Fortschritt steiler an. Das wichtigste Kriterium bei der Wahl einer private Krankenversicherung ist die Beitragsstabilität. Denn sobald eine ernste Erkrankung auftritt ist ein Wechsel i.d.R. nicht mehr möglich, indem man durch den neuen Versicherer abgelehnt würde.


Private Krankenversicherung und Prämie


Die Prämie ( private Krankenversicherung) beinhaltet weiterhin Beiträge, die vom Versicherer angespart werden. Diese gesetzlich vorgeschriebenen sogenannten Altersrückstellungen (für private Krankenversicherung) werden dafür verwandt, die steigenden Kosten aufgrund des Älterwerdens der versicherten Person zu decken. Der Gesamtbeitrag der Person soll also nicht steigen, weil sie älter wird, sondern nur aufgrund des medizinischen Fortschritts und der allgemeinen Kostensteigerung und der Verschlechterung des Versichertenbestands. Derzeit können in Deutschland Altersrückstellungen nicht zum nächsten Krankenversicherer "mitgenommen" werden. Ältere Versicherungsnehmer (z.B. 60 Jahre, 61 Jahre, 62 Jahre, 63 Jahre, 64 Jahre oder gar 65 Jahre alt) haben eher Schwierigkeiten, in die private Krankenversicheurng zu wechseln. Daraus resultiert, dass es effektiv keinen Wettbewerb um Bestandskunden einer privaten Krankenversicherung gibt, der Versicherer hat also ein Monopol auf den Versicherungsnehmer. Aus dem Monopol auf den Versicherungsnehmer und dem mangelnden Wettbewerb um Bestandskunden folgt, dass Wettbewerb um Versicherungsnehmer lediglich bei Neukunden möglich ist. Diese werden von vielen privaten Krankenversicherungsunternehmen mit im Verhältnis zur gesetzlichen Krankenversicherung sehr günstigen und im Verhältnis zur anderen privaten Krankenversicherungen immer noch günstigen Tarifen angeworben. Grundsätzlich ist der private Versicherungsschutz (private Krankenversicherung) umfangreicher als die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Günstigkeit solcher Tarife erklärt sich dadurch (gilt für die private Krankenversicherung):

1. Der Tarif wird "frisch aufgelegt", d.h. mit einem Versichertenbestand von 0.
2. Der Tarif wird stark in bestimmten Zielgruppen umworben, sodass besonders gesunde Versicherte den Versichertenbestand ausmachen.
3. Wegen der Gesundheit der Versicherten sind die Kosten für das Versicherungsunternehmen und damit auch die Beiträge für die Versicherten sehr günstig.
4. Wegen den daraus resultierenden niedrigen Beiträgen lässt sich gut für den Tarif werben.
5. Nach einigen Jahren steigen die Kosten, weil der meist junge Versichertenbestand älter wird. Die Beiträge steigen. Der Tarif wird damit unattraktiv für Neuzugänge.
6. Das Versicherungsunternehmen legt einen anderen neuen Tarif "frisch auf". Zukünftig wird nach bekanntem Muster der neue Tarif beworben, der alte jedoch nicht mehr und erhält so gut wie keine Neuzugänge mehr.
7. Die älter und kranker werdenden Versicherten bleiben immer mehr unter sich (private Krankenversicherung).


Seriöse und renommierte Unternehmen verfahren allerdings nicht so. Vielmehr verwenden diese Unternehmen andere Verfahren, um das Versichertenkollektiv an die Beiträge anzupassen. Es ist somit darauf zu achten, dass man ein Unternehmen nebst Tarif wählt, welcher bereits seit Jahrzehnten am Markt ist. In jedem Fall gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen "Standardtarif", der sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse orientiert und in den der Versicherte wechseln kann, wenn er älter als 55 Jahre (z.B. 56 Jahre, 57 Jahre, 58 Jahre oder 59 Jahre) ist und seit mindestens 10 Jahren bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist. Aus diesem Grund ist bereits bei Antragstellung eine Wahl des Versicherungsunternehmens sehr wichtig. PKV-Versicherungsunternehmen der Rechtsform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind weniger anfällig für ein solches "Tariffeuerwerk" als Versicherungsunternehmen der Rechtsform Aktiengesellschaft, da erstere ihre Gewinne nur an die Versicherten selbst auszahlen, mithin für das Unternehmen kein Vorteil aus einem solchen "Tariffeuerwerk" entsteht. Bei Antragstellung sollte man darauf achten, wie oft das Versicherungsunternehmen in der Vergangenheit neue Tarife aufgelegt hat und wieviele Tarife es überhaupt im Versicherungsunternehmen gibt.

Quelle: Wikipedia




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