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Die Lebensversicherung

Allgemeines zur Lebensversicherung

Die Risikolebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten. Anwendungsbeispiele sind: * Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Angehörigen * Sicherung von Verbindlichkeiten * Trägertarif für eine oder mehrere Zusatzversicherungen (z. B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) Die Risikolebensversicherung gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Am häufigsten ist die Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme und die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme zu finden. Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme wird meist zu Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet. Die Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit in gleichem Maß ab, wie das Darlehen getilgt wird. Sie wird in diesem Zusammenhang von Banken auch in Verbindung mit Darlehens- und Kreditverträgen als so genannte Restschuldversicherung angeboten. Daneben gibt es als Sonderfall noch die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben. Bei dieser Form der Risikolebensversicherung gibt es mehrere versicherte Personen. Die versicherte Todesfallleistung wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen (z. B. Geschäftspartner, (Ehe-)Paare ohne Kinder). Der Beitrag (Versicherungsprämie) der Risikolebensversicherung ist abhängig vom Alter, vom Geschlecht und vom Gesundheitszustand der versicherten Person zum Versicherungsbeginn, sowie von der Versicherungssumme und der Laufzeit (Versicherungsdauer) der Versicherung. Auch bei einer Risikolebensversicherung erwirtschaftet der Lebensversicherer Überschüsse zu Gunsten des einzelnen Versicherungsvertrags. Im Gegensatz zur Kapitallebens- oder zur Rentenversicherung spielen allerdings Zinsüberschüsse aus Kapitalanlagen dabei eine unbedeutende Rolle. Vielmehr handelt es sich um Risikoüberschüsse und Kostenüberschüsse. Diese entstehen dadurch, dass der Lebensversicherer weniger Todesfallleistungen erbringen und geringere Kosten aufwenden muss als kalkuliert. Diese Überschüsse erhält der Versicherungsnehmer entweder als Todesfallbonus oder als Beitragsverrechnung. Beim Todesfallbonus wird die Versicherungssumme durch die erzielten Überschüsse erhöht. Tritt der Versicherungsfall nicht ein, verbleiben sie beim Lebensversicherer. Bei der Beitragsverrechnung werden die Überschüsse sofort mit der kalkulierten Versicherungsprämie verrechnet, so dass sich ein reduzierter Zahlbeitrag ergibt. Der kalkulierte Beitrag wird in diesem Zusammenhang als Brutto- oder Tarifbeitrag, der um Überschüsse reduzierte Beitrag als Nettobeitrag bezeichnet. Tritt der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer nicht ein, werden keine weiteren Leistungen fällig. Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, die erzielten Überschüsse verzinslich anzusammeln und mit der Todesfallleistung oder beim Ablauf der Versicherungsdauer auszuzahlen. Diese Variante wird heute kaum noch angeboten und ist überwiegend noch bei Risikolebensversicherungen anzutreffen, die bis etwa 1980 abgeschlossen wurden. Obwohl Risikolebensversicherungen keinen Sparanteil haben, kann es bei einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrags zu einer Kapitalauszahlung kommen. Dies liegt daran, dass der Lebensversicherer zur Deckung des Risikos aus dem Risikoanteil der Versicherungsprämie eine Deckungsrückstellung bildet, aus der sich abhängig von der Tarifgestaltung ein Rückkaufswert ergeben kann. [Bearbeiten] Kapitallebensversicherung Die Kapitallebensversicherung vereint Todesfallabsicherung und Sparanlage. Dies sollte man allerdings auf jeden Fall vermeiden. Durch eine Risikolebensversicherung und flexible Altervorsorge gibt es viel sinnvollere Alternativen. Leider wird die Kapitallebensversicherung von Versicherungsvermittler am ehesten angeboten, da es hier die höchste Provision oder Courtage von den Versicherungsgesellschaften gibt. Sie zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (mindestens die Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten für den Todesfall. Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Versicherungsdauer, wird die Erlebensfallleistung an die Bezugsberechtigten für den Erlebensfall (meist der Versicherungsnehmer) ausgezahlt. Das Bezugsrecht kann durch den Versicherungsnehmer getrennt für den Erlebens- und Todesfall festgelegt werden. Die Kapitallebensversicherung ist vor allem eine in Deutschland weit verbreitete Form der Geldanlage. Bei Vertragsbeginnen ab dem 1. Januar 2005 sind Auszahlungen von Lebensversicherungen nicht mehr steuerfrei. Dies wird die Attraktivität dieser Produkte sicherlich mindern. Bestimmte Rentenversicherungen sind weiterhin steuerlich begünstigt: Riester-Rente und Rürup-Rente. Siehe auch Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgabenabzug. In Österreich wird die Kapitallebensversicherung (wie auch die fondsgebundene Lebensversicherung) als Ab- und Erlebensversicherung bezeichnet. Die Kapitallebensversicherung hat mehrere typische Anwendungen: * Kapitalanlage, Sparprodukt (ganz allgemein oder für einen konkreten Zweck, z. B. die Ausbildungsversicherung und die Aussteuerversicherung) * Kombinationsprodukt zur Familienabsicherung und zum Kapitalaufbau (meist mit dem Ziel Altersvorsorge) * Darlehenssicherung, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen * Rückdeckung von Verbindlichkeiten aus der betrieblichen Altersvorsorge (Rückdeckungsversicherung) * Deckung von Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Todesfall, z. B. Erbschaftsteuer (Erbschaftsteuerversicherung), zivilrechtlich bedingten Ausgleichszahlungen im Rahmen einer Erbschaftsplanung (Vermögensnachfolgeversicherung) oder Deckung der Bestattungskosten (Sterbegeldversicherung) Will man die Kapitallebensversicherung in verschiedene Ausprägungen und Gruppen unterteilen, so ist scharf zwischen Verkaufsbezeichnungen und Tarifen zu trennen. Tariftechnisch gehören beispielsweise die Erbschaftsteuer-, die Vermögensnachfolge- und die Sterbegeldversicherung zur gleichen Tarifgruppe und unterscheiden sich bei vielen Lebensversicherern technisch meist nicht. Vor diesem Hintergrund ergibt sich folgende tariftechnische Unterteilung: * Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall, auch als gemischte Lebensversicherung bekannt (klassische Kapitallebensversicherung) Sowohl der Todesfall als auch der Erlebensfall stellen ein Versicherungsfall dar und führen zu Leistungen. Bei diesen Tarifen kann meist auch ohne den Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung der Todesfallschutz erhöht werden. * Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz (z. B. Sterbegeldversicherung) Die Beitragszahlungsdauer dieser Lebensversicherung endet mit einem bestimmten Alter (z. B. 80 Jahren). Danach bleibt die Lebensversicherung beitragsfrei bestehen bis die versicherte Person stirbt. Manche Tarife bieten die Möglichkeit, am Ende der Beitragszahlungsdauer eine Erlebensfallleistung abzurufen, so dass die Lebensversicherung beendet wird oder mit einer reduzierten Versicherungssumme bestehen bleibt. * Kapitalversicherung auf zwei verbundene Leben Bei dieser Variante gibt es zwei versicherte Personen. Die Versicherungssumme wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. * Termfix-Versicherung (z. B. Ausbildungsversicherung) Bei der Termfix-Versicherung wird die Versicherungsleistung zu einem vorbestimmten Termin (Ende der Versicherungsdauer) fällig - unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Termin erlebt. Tritt der Versicherungsfall ein, entfällt die Beitragszahlungspflicht, die Versicherungsleistung wird aber erst zum Ablauf fällig. * Optionstarife Diese Rubrik ist ein Sammelbecken für alle Gestaltungsvarianten, die sich nicht in die oben genannte Unterteilung einordnen lassen. Möglich sind z. B. reduzierte Todesfallleistungen, Anpassungsoptionen während der Laufzeit oder verschiedene Ablaufoptionen.

Quelle: Wikipedia