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Wohngebäudeversicherung - Warum vergleichen?


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Die Wohngebäudeversicherung

Allgemeines zur Wohngebäudeversicherung

Die verbundene Wohngebäudeversicherung schützt den Gebäudeeigentümer vor Risiken, die sich aus Brand, Sturm und Leitungswasserschäden ergeben (versicherte Gefahren). Entsprechend dem Namen ist der Versicherungsgegenstand das Wohngebäude, ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen zu versichern (versicherte Sache). Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten (versicherte Kosten).

Rechtliche Grundlagen

Eine Wohngebäudversicherung ist ein Versicherungsvertrag und bewegt sich somit rechtlich im Rahmen des BGB, HGB und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Gegen Versicherungsprämie schließt der Kunde einen Vertrag bei einer Gesellschaft. Somit werden die individuellen Gesellschaftbedingungen Vertragsbestanteil. Die Gesellschaftbedingungen unterteilen sich hierbei für gewöhnlich folgendermaßen:

* Allgemeinen Wohngebäude Versicherungbedingungen (VGB)
* Klauseln
* Besondere Bedingungen für weitere Elementarrisiken in der Wohngebäudeversicherung (BEW oder BBEW)
* individuelle Vereinbarungen

Die Bedingungen/Klauseln kann gemäß dem Wettbewerbs-EU-Recht jede Versicherung seit 1994 selbst bestimmen. Dies erschwert erheblich die Vergleichbarkeit der einzelnen Angebote. Die Allgemeinen Wohngebäude Versicherungbedingungen entsprechen folgenden historischen Ablauf:
* Allgemeinen Wohngebäude Versicherungbedingungen 2000
* Allgemeinen Wohngebäude Versicherungbedingungen 1988
* Allgemeinen Wohngebäude Versicherungbedingungen 1962
Quelle: Wikipedia

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